Wenn in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, ist die Mitgliederversammlung für die Zustimmung zu Ausgaben und Investitionen zuständig. Es ist daher möglich, dass der Vorstand sich für vorhersehbare Ausgaben die Einwilligung der Mitgliederversammlung eingeholt. Dies geschieht in der Regel durch die Aufstellung eines Haushaltsplans. Der Haushaltsplan ist die systematische Zusammenstellung der für das folgenden Geschäftsjahr geplanten Ausgaben und der Schätzung der zur Deckung dieser Ausgaben vorgesehenen Einnahmen.