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Datenschutz im Verein - DSGVO

Artikel-Nr.: DL DSGVO
1,99
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Der Datenschutz ist hohes Gut, dass auch bisher in den Vereinen einen angemessenen Stellenwert hatte. Durch die DSGVO wird das Ganze nun in ein sehr formelles Korsett gezwängt, das nicht nur für kleine Vereine eine neue Belastung darstellt. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Seit dem 25 Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland geltendes Recht. Ebenso wurde das Bundesdatenschutzgesetz angepasst.

Da jeder Verein ganz oder teilweise automatisiert personenbezogene Daten seiner Mitglieder oder externer Personen verarbeitet, gilt die Datenschutz Grundverordnung uneingeschränkt auch für Vereine, egal ob es sich um einen eingetragenen oder einen nicht eingetragenen Verein handelt. Auch schon eine handschriftlich geführte Mitgliederdatei gilt als Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO gilt für alle Personenbezogene Daten jedweder Art, also für Schrift, Bild oder Tonaufnahmen. Persönliche Daten: Name, Anschrift und Geburtsdatum, Familienstand, Zahl der Kinder, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderungen, Krankheiten u.s.w. Sachliche Daten: Beruf, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Eigentums oder Besitzverhältnisse, persönliche Interessen, Mitglied in Organisationen, Datum des Vereinsbeitritts, sportliche Leistungen, Platzierung bei einem Wettbewerb und dergleichen.

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